Allgemeine Geschäftsbedingungen
von 1991
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
Teil 2: Zusätzliche Bestimmungen – Websiteerstellung
Teil 3: Zusätzliche Bestimmungen – SEO Suchmaschinenoptimierung
Teil 4: Zusätzliche Bestimmungen – SEA/Bannerwerbung/Artikelveröffentlichung
Teil 5: Zusätzliche Bestimmungen – Social Media
Teil 6: Zusätzliche Bestimmungen – Reputation Management
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen 1991, Inhaber HALET Spielhaus & Bauer
GbR (nachfolgend „1991“ genannt) und dem Kunden.
1.2 Kunden können nur Unternehmen sein, d.h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die
beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
1.4 1991 ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Über die beabsichtigten Änderungen
wird 1991 den Kunden rechtzeitig per E-Mail oder postalisch informieren. Sofern seitens des Kunden innerhalb von 4 Wochen
nach Zugang der Benachrichtigung kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen der AGB als angenommen. Über das Widerspruchsrecht
sowie über Rechtsfolgen des Fristablaufs wird 1991 in der Benachrichtigung hinweisen.
2. Leistungserbringung durch 1991
2.1 Die von 1991 geschuldeten Leistungen werden mit großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht. Ein konkreter Erfolg wird
jedoch von 1991 nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wird.
2.2 Art und Umfang der Vertragsleistungen können durch gesetzliche Vorgaben sowie Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Behörden
beeinflusst werden. Zur Umsetzung solcher gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Entscheidungen ist 1991berechtigt, die
Vertragsleistungen dementsprechend zu ändern.
2.3 1991 ist zudem berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die unerheblich bzw. handelsüblich sind oder die
der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Über die Änderungen der
Vertragsleistungen wird 1991 den Kunden rechtzeitig informieren.
2.4 1991 darf die Vertragsleistungen durch Dritte erbringen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat die von 1991 zu erbringenden Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
3.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle den jeweiligen Vertrag
betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle den Vertrag betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu
treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse
zur Verwirklichung des Vertragszwecks jeweils notwendig sind.
3.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann 1991 aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise
nicht innerhalb der ggf. vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Inhalte in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung
durchzuführen.
4. Garantie der Rechteinhaberschaft und Rechtskonformität, Freistellung durch Kunden
4.1 Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der 1991 zur Verfügung gestellten Texte, Suchbegriffe (Keywords), Bilder und Fotos
jeweils über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
4.2 Zudem garantiert der Kunde, dass durch die Verwendung der in Ziffer 4.1 genannten Inhalte durch 1991 im Rahmen des Vertrags
keine Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte, verletzt werden oder anderweitig gegen geltendes Recht
verstoßen wird.
4.3 Der Kunde stellt 1991 von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Kennzeichenrechtsverletzungen,
die gegen 1991 in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden
sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Kunden bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte
hat dieser 1991 unverzüglich mitzuteilen. 1991 ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter
oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Kunden hat dieser im Vorwege mit 1991 abzustimmen.
Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die 1991 durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden
sind.
5. Laufzeit
5.1 Unbefristete Vertragsverhältnisse können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
5.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht mit einer Frist
von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
5.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Haftung
6.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
1991 oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 1991 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn
dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Die Haftung von 1991 nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von
den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
6.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter,
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von 1991.
7. Zahlung, Zahlungsbedingungen
7.1 Alle von 1991 angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Die an 1991 zu zahlende Vergütung ist 10 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.
Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei 1991.
7.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung in Höhe von 25 % bei Vertragsabschluss und im Übrigen bei
Abschluss der vereinbarten Leistungen, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss fällig.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur
zulässig, soweit die Gegenansprüche anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.5 1991 ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn 1991nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet
sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von 1991 durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
(einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
7.6 Forderungen gegenüber 1991 können nur mit Zustimmung von 1991 an Dritte abgetreten werden. Die Vorschrift des § 354a HGB
bleibt hiervon unberührt.
8. Referenzangabe
1991 darf die vertraglichen Leistungen, insbesondere alle Arbeitsergebnisse, als Referenz zum Zweck der Eigenwerbung veröffentlichen.
9. Rechtswahl, Schriftform
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrecht.
9.2 Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die
Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
Teil 2: Zusätzliche Bestimmungen – Websiteerstellung
1. Anwendungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde 1991mit der Erstellung einer Website (nachfolgend
„Software“ genannt) beauftragt hat.
2. Leistungen von 1991
2.1 1991verpflichtet sich dazu, die Software so zu programmieren, dass die Website und die dazugehörigen Unterseiten ein Antwortzeitverhalten
aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf
der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem
Umfang entspricht.
2.2 Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. 1991 wird dem
Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten
und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben.
2.3 1991 wird dem Kunden die fertig gestellte Software der Website auf einem geeigneten, vom Kunden freigegebenen Datenträger
übergeben und betriebsbereit auf den vereinbarten Servern installieren.
2.4 Die Übergabe des Quellcodes, eines Bedienerhandbuchs oder einer Entwicklungsdokumentation der Software ist von 1991 nicht
geschuldet.
3. Abnahme
3.1 Nach vollständiger Übergabe und Installation der Software wird eine einwöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der
vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der
Funktionsfähigkeit der Software und ihrer Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen und eine Überprüfung auf etwaige
sonstige Mängel hin.
3.2 Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Software 1991 schriftlich anzeigen. 1991 steht dem Kunden auch
während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Software unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
3.3 Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler 1991 schriftlich an, so verlängert
sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.
3.4 Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden 1991 keine wesentlichen
Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Software in vertragsgemäßem
Zustand installiert worden ist (Abnahme).
4. Nutzungsrechte und Namensnennung
4.1 1991 räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von 1991für den Kunden erstellte Software in
sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche
urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Software ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch
sämtliche Rechte an der von 1991 geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das
Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht), nicht jedoch das Recht auf Unterlizenzierung. Soweit die Software
Open Source-Bestandteile, Templates oder Software-Module von Dritten enthält, erfolgt die Rechteübertragung hinsichtlich dieser
Bestandteile im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz.
4.2 Der Kunde wird 1991 im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.
5. Gewährleistung
5.1 1991 gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder
ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme im Sinne von Ziffer 3.4 dieser AGB.
Teil 3: Zusätzliche Bestimmungen – SEO/Suchmaschinenoptimierung
1. Anwendungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde 1991 mit der Durchführung von Suchmaschinenoptimierung
(SEO) beauftragt hat.
2. Leistungen von 1991
2.1 1991 überarbeitet die vertragsgegenständlichen Websites mit dem Ziel, die Platzierung in den organischen Suchergebnissen von
Suchmaschinen zu verbessern.
2.2 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO einem ständigen Wandel unterliegt. Der Erfolg von SEO hängt von zum Teil nicht vorhersehbaren
Änderungen der Suchmaschinenalgorithmen und Maßnahmen Dritter ab, die ebenfalls SEO betreiben. Die Parteien sind sich
daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten Erfolges nicht geschuldet ist.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Dem Kunden obliegt es die von 1991 empfohlenen und ggf. installierten Webanalyse-Tools rechts- und insbesondere datenschutzkonform
einzusetzen bzw. deren rechtskonformen Einsatz sicherzustellen. Der Kunde hat sich daher eigenständig und fortlaufend
über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und diese umzusetzen. Insoweit von 1991 gegebene Hinweise haben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von 1991 auf der Website des Kunden veröffentlichten Inhalte zu prüfen, insbesondere ob die Inhalte
gegen geltendes Rechte oder Rechte Dritter verstoßen. Stellt der Kunde hierbei Verstoße fest oder bestehen zumindest Bedenken,
hat er 1991 unverzüglich darauf hinzuweisen.
Teil 4: Zusätzliche Bestimmungen – SEA/Bannerwerbung/Artikelveröffentlichung
1. Anwendungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde 1991mit der Durchführung von Suchmaschinenadvertising
(SEA), Bannerwerbung oder Artikelveröffentlichung beauftragt hat.
2. Leistungen von 1991
2.1 1991 führt für den Kunden SEA-Kampagnen mit Ziel durch, die Bekanntheit des Kunden zu erhöhen und mehr Besucher für die
Website des Kunden zu gewinnen. Der Ausgang der SEA-Kampagne hängt zum Teil von nicht von 1991 beeinflussbaren Faktoren
ab. Die Parteien sind sich daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten Erfolges nicht geschuldet ist.
2.2 Dem Kunden ist bekannt, dass 1991 nicht Betreiber der Suchmaschine, auf dem die Suchmaschinenanzeige stattfinden soll. Auf die
Position der Suchmaschinenanzeige kann 1991 nur begrenzt Einfluss nehmen. Dies gilt entsprechend für die Portale ist, auf dem
Bannerwerbung oder Artikelveröffentlichung erfolgen soll, sofern 1991 nicht ausdrücklich als Betreiber angegeben ist.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat 1991 die Account-Nummer des vom Kunden eingesetzten SEA-Programms – soweit vorhanden – mitzuteilen.
3.2 Die von 1991 dem Kunden zur Verfügung gestellten Reportings sind von diesem unverzüglich zu prüfen. Insbesondere hat der
Kunde zu prüfen, ob die von 1991 verwendeten Inhalte oder Keywords mit Bezeichnungen von Mitbewerbern (Firmen, Marken,
Unternehmenskennzeichen) identisch oder verwechselbar ähnlich sind.
3.3 Stellt der Kunde fest, dass die von 1991 verwendeten Inhalte oder Keywords gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,
hat er dies 1991 unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Der Kunde hat das ggf. vereinbarte Budget bereitzustellen. Dem Kunden ist bewusst, dass das Budget in Abhängigkeit vom Verhalten
der Suchmaschinennutzer sowie der Nachfrage nach den entsprechenden Keywords früher oder später aufgebraucht ist. Dem
Kunden obliegt es dann, ein neues Budget zur Verfügung zu stellen.
3.5 Dem Kunden ist bekannt, dass 1991 Verlinkungen zur Website des Kunden sowie deren Unterseiten erstellen wird. Die Erreichbarkeit
der Website hat der Kunde sicherzustellen. Sollte es zu Änderungen bei den Website-URLs kommen, hat der Kunde
1991 unverzüglich darauf hinzuweisen.
Teil 5: Zusätzliche Bestimmungen – Social Media
1. Anwendungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde 1991 mit Social Media beauftragt hat.
2. Leistungen von 1991
2.1 1991 führt für den Kunden Social Media-Kampagnen mit Ziel durch, die Bekanntheit des Kunden in dem jeweiligen Social Media
Portal zu erhöhen und mehr Besucher für die Website des Kunden zu gewinnen. Der Ausgang der Social Media-Kampagne hängt
zum Teil von nicht von 1991beeinflussbaren Faktoren ab. Die Parteien sind sich daher einig, dass das Erreichen eines bestimmten
Erfolges nicht geschuldet ist.
2.3 Dem Kunden ist bekannt, dass 1991 nicht Betreiber der Social Media Plattform ist. Auf die Reichweite und Position von ggf. beauftragten
Social Media Werbeanzeigen kann 1991 nur begrenzt Einfluss nehmen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat 1991 Zugriff auf das vom Kunden eingesetzten Social Media–Profil – soweit vorhanden – zu gewähren.
3.2 Die von 1991 dem Kunden zur Verfügung gestellten Reportings sind von diesem unverzüglich zu prüfen. Stellt der Kunde fest, dass
die von 1991 verwendeten Inhalte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, hat er dies 1991 unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Der Kunde hat das ggf. für Social Media Werbeanzeigen vereinbarte Budget bereitzustellen.
3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass 1991 Verlinkungen zur Website des Kunden sowie deren Unterseiten erstellen wird. Die
Erreichbarkeit der Website hat der Kunde sicherzustellen. Sollte es zu Änderungen bei den Website-URLs kommen, hat der Kunde
1991 unverzüglich darauf hinzuweisen.
Teil 6: Zusätzliche Bestimmungen – Reputation Management
1. Anwendungsbereich
Diese zusätzlichen Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde 1991mit Reputation Management beauftragt hat.
2. Leistungen von 1991
2.1 1991 crawlt im Internet nach den vereinbarten Inhalten des Kunden und übersendet in regelmäßigen Abständen Reports an den
Kunden. Dem Kunden steht es anschließend frei, 1991mit der Durchsetzung von Löschungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
zu beauftragen, soweit durch die Verwendung der Inhalte des Kunden dessen Rechte verletzt wurden. Im Falle einer
Beauftragung wird 1991 sämtliche kostenauslösenden Maßnahmen mit den Kunden abstimmen.
2.2 Auf Grund der Vielzahl der weltweit abrufbaren Websites sowie auf Grund von technischen Schutzmaßnahmen Dritter, die das
Crawlen einer Website verhindern, ist eine vollständige Überwachung aller existierenden und online abrufbaren Websites nicht
durch 1991 geschuldet.